Dienstrecht
Rechtmäßigkeit laufbahnrechtlicher Höchstaltersgrenzen auf dem Prüfstand:
Am 19.02.2009 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Revisionsverfahren über die Klagen von Lehrern im Angestelltenverhältnis, die eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erreichen wollen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dies in den Vorinstanzen mit der Begründung abgelehnt, die betroffenen Kläger hätten die laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze von 35 Jahren überschritten.
Die Kläger sehen sich durch diese Entscheidung wegen ihres Alters diskriminiert. Sie stützen ihre Klage auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die zugrunde liegenden europarechtlichen Richtlinien.
Daneben liegt nach Auffassung der Kläger eine Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen Lehrern vor, bei denen aufgrund des so genannten Mangelfacherlasses die Altersgrenze teilweise um bis zu 10 Jahren überschritten wurde.
Nachdem die Kläger in den Vorinstanzen erfolglos geblieben sind, muss das BVerwG nun über die Rechtmäßigkeit der laufbahnrechtlichen Höchstaltersgrenzen für die Verbeamtung bzw. Ausnahmen von den Altersgrenzen entscheiden.
Wir werden Sie zu gegebener Zeit über den Fortgang des Verfahrens informieren.
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