Versicherungsrecht
Aufgrund einer schweren Erkrankung sind Sie nicht mehr in der Lage, ihren bisherigen Beruf auszuüben. Hierfür dachten Sie sich geschützt durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, doch Ihr Versicherer will nicht zahlen.
In Ihrer Wohnung kommt es zu einem großen Wasserschaden. Gleichwohl verweigert Ihre Hausratversicherung die Regulierung.
Beim Chefarzt unterschrieben Sie eine Vereinbarung über das Honorar, doch Ihre Krankenversicherung lehnt die Übernahme der Kosten ab.
All dieses sind Beispiele, in denen sich der Versicherungsnehmer fragt, wie er an seine vertraglich vereinbarten Leistungen kommt. Vor allem nachdem er einen oft lang anhaltenden Schriftwechsel mit dem Versicherer geführt hat, kann das Gefühl des Ausgeliefertseins die Oberhand gewinnen.
Dem wirken wir entgegen, indem wir Sie vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages über den Umfang der Leistungspflicht beraten, Sie über Ihre Pflichten und Obliegenheiten als Versicherungsnehmer aufklären, Ihnen auch im Rahmen außergerichtlicher Schlichtungsverfahren zur Seite stehen oder aber Ihre Ansprüche letztlich im gerichtlichen Verfahren geltend machen.
Anwältinnen in Flintbek
Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Müllershörn 2a in 24220 Flintbek
Fon: 04347/ 80 92 6-0 Fax: 80 92 6-10
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