Kosten und Gebühren
Angesichts vermeintlich hoher Kosten scheuen viele vor dem Gang zum Anwalt zurück. Aus diesem Grunde möchten wir Sie an dieser Stelle über die Grundlagen des anwaltlichen Vergütungsrechts informieren.
Für Personen und Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, anwaltliche Hilfe auf Kosten der Landeskasse im Wege der Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch zu nehmen. Im Übrigen richten sich die Kosten und Gebühren unserer Beauftragung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Für die außergerichtliche Beratung ist zu beachten, dass zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten eine Gebührenvereinbarung geschlossen werden soll. Hierbei bieten wir verschiedene Formen der Honorarvereinbarung für Sie an.
Die umfassende Erstberatung (bis zu 2 Stunden) gewähren wir Ihnen zu einem Pauschalpreis von 200,- € zzgl. 19 % Steuern.
Für die darüber hinausgehende Vertretung oder die Erstellung von Gutachten bieten wir Ihnen die Vereinbarung eines Pauschalhonorars. Dies hat für Sie den Vorteil der Kostentransparenz. Sie wissen von Anfang an, welcher Preis für die anwaltliche Leistung zu entrichten ist.
Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Vereinbarung eines Stundenhonorars.
Für Fragen zu den Kosten und Gebühren unserer Beauftragung wenden Sie sich gerne vorab telefonisch an uns.
Anwältinnen in Flintbek
Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Müllershörn 2a in 24220 Flintbek
Fon: 04347/ 80 92 6-0 Fax: 80 92 6-10
E-Mail: info@a-i-f.de
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