Beamtenrecht
Im Gegensatz zu gewöhnlichen Arbeitsverhältnissen wird das Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt, die Ernennung, begründet. Dies hat zur Folge, dass auch die Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten, nicht vereinbart werden, sondern gesetzlich geregelt sind. Streitigkeiten aus dem Beamtenverhältnis werden aus diesem Grunde auch nicht vor den Arbeitsgerichten, sondern den Verwaltungsgerichten ausgetragen. Zuvor muss der Beamte allerdings zwingend Widerspruch einlegen.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
So helfen wir Ihnen bei Streitigkeiten über Entscheidungen der Beihilfestelle, prüfen Ihre Ansprüche auf Reisekosten bzw. Trennungsgeld. Wir setzen uns aber auch dann für Sie ein, wenn Sie Ansprüche aus einem Dienstunfall geltend machen wollen.
In den Fällen, in denen Ihnen eine disziplinarechtliche Verfolgung aufgrund einer Pflichtverletzung droht, stehen wir Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Verfahrensrechte gewahrt werden.
Sollten Sie von einer ungewollten Abordnung oder Versetzung betroffen sein, beraten wir Sie über die Erfolgsaussichten Ihrer Rechtsmittel und kämpfen gegebenenfalls auch im gerichtlichen Eilverfahren für Sie.
Schließlich stehen wir Ihnen auch bei Fragen zum Laufbahnrecht mit Rat und Tat zur Seite.
Anwältinnen in Flintbek
Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Müllershörn 2a in 24220 Flintbek
Fon: 04347/ 80 92 6-0 Fax: 80 92 6-10
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