Unterhaltsrecht
Wesentlicher Bestandteil des Familienrechts ist das Unterhaltsrecht, wobei zwischen verschiedenen Formen der Unterhaltsverpflichtung unterschieden werden kann. Ausgangspunkt für die Berechnung der Höhe des Kindesunterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle.
Am bekanntesten dürfte der Anspruch der Kinder gegenüber den Eltern sein, auch als Kindesunterhalt bezeichnet.
Daneben sind aus familienrechtlicher Sicht grundsätzlich aber auch die Kinder gegenüber ihren Eltern unterhaltsverpflichtet, was insbesondere im Pflegefall zu Schwierigkeiten führen kann. Kommt nämlich ein Elternteil ohne nennenswerte Einkünfte und Ersparnisse ins Pflegeheim und werden die Kosten hierfür durch das Sozialamt (mit)getragen, so prüft letzteres, ob es einen Ersatzanspruch gegenüber den Kindern geltend machen kann. Dieser Ersatzanspruch besteht dann, wenn die Kinder selbst über hinreichendes Einkommen verfügen.
Ebenfalls von großer praktischer Bedeutung ist im Falle der Trennung und Scheidung der so genannte Ehegattenunterhalt.
Hinweis: Einzelheiten hierzu und zu den weiteren Formen der Unterhaltsansprüche werden wir in Kürze für Sie veröffentlichen. Beachten Sie aber immer, dass die hier veröffentlichten Informationen eine Beratung und Berechnung des jeweiligen Unterhaltsanspruchs im Einzelfall nicht ersetzen kann. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Anwältinnen in Flintbek
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