Verwaltungsrecht
Gleich ob Sie Ihren Traum vom eigenen Haus oder von der eigenständigen Existenz verwirklichen wollen. In jedem Fall benötigen Sie spezielle behördliche Genehmigungen. Dabei kamen Ihnen die Vielzahl und Kompliziertheit der gesetzlichen Regelungen vielleicht so manches Mal unübersichtlich vor. Dies muss jedoch nicht sein.
Gerne beraten wir Sie im Vorfeld Ihrer Planungen, welche behördlichen Genehmigungen für Sie tatsächlich erforderlich sind, welche Unterlagen Sie für die Erteilung der Genehmigungen bereithalten müssen bzw. begleiten Sie in langwierigen Planungsprozessen im Einvernehmen mit den Behörden.
Wir verstehen uns daneben als Berater für Behörden in den Bereichen Verwaltungsmodernisierung und Vergaberecht sowie in Planungsprozessen.
Schließlich stehen wir allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, also sowohl Beamten, Angestellten als auch Arbeitern, für Fragen des Dienstrechtes zur Verfügung.
Anwältinnen in Flintbek
Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Müllershörn 2a in 24220 Flintbek
Fon: 04347/ 80 92 6-0 Fax: 80 92 6-10
E-Mail: info@a-i-f.de
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